By Dr. jur. Nils Clemm, Dr. jur. Matthias Borgmann (auth.)
ISBN-10: 3642721737
ISBN-13: 9783642721731
ISBN-10: 3642721745
ISBN-13: 9783642721748
Das vorliegende Buch ist eine Einführung in die rechtlichen Besonderheiten des Bauvertragswesens. Die unterschiedlichen Regelungen der VOB/B und des BGB werden dargelegt und erläutert. Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden herausgestellt. Das Buch soll dem Praktiker dazu dienen, in seiner alltäglichen Arbeit über einen Leitfaden für die Besonderheiten der rechtlichen Gestaltung zu verfügen. Da auch das öffentliche Baurecht für den Praktiker von erheblicher Bedeutung ist, werden zudem im Anhang die grundsätzlichen Regelungen dieses Rechtsbereiches erläutert.
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Extra info for Bauvertragsrecht: Ein Leitfaden für die Praxis mit einer Einführung in das öffentliche Baurecht
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Der Architekt kann ohne eine besondere Vollmacht ein wirksames Anderungsverlangen nicht aussprechen (BGH BauR 94, 760). Wird der Auftragnehmer ohne ein wirksames Abanderungsverlangen tiitig, kann er eine Vergiitung fUr seine Leistungen nur im Rahmen des § 2 Nr. 8 VOBIB unter erschwerten Bedingungen erhalten. Halt sich das Anderungsverlangen im vorgenannten Rahmen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Anderung auszufUhren. Eines Einverstiindnisses seinerseits bedarf es nicht, da er sich bereits durch die Vereinbarung der VOBIB vorab mit derartigen, durch den Auftraggeber ausgesprochenen Anderungen einverstanden erkliirt hat.
7 AGBG, die aueh im kaufmannisehen Verkehr Anwendung finden, kann die Haftung flir grobes Verschulden nieht ausgesehlossen werden. Aus demselben Grund sind Klauseln der Auftragnehmerseite unwirksam, die eine Freizeiehnung von den Verpflichtungen des § 4 Nr. 3 VOBIB bewirken sollen. 1 VOBIB Der Auftragnehmer hat seine Leistung unter eigener Verantwortung im eigenen Betrieb auszufiihren. Das besagen eindeutig § 4 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 und Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOBIB. Die Eigenverantwortliehkeit des Auftragnehmers ist eine Folge des Grundsatzes, daB derjenige, welcher ein Gewerbe ausiibt, dafiir einzustehen hat, daB er die erforderliehen theoretisehen und praktisehen Kenntnisse besitzt.
2 BGB) verpflichtet. 3 AGB Die Regelung des § 1 Nr. 3 VOBIB ist mit den Regelungen des AGBG vereinbar, da insoweit nur der Realitat des Baugeschehens Rechnung getragen wird, da Planung und Umsetzung regelmaBig von einander abweichen (vgl. BGH BauR 96, 378, 380). Klauseln, die einer Partei das Recht vorbehalten, die vereinbarte Leistung zu andem, sind im iibrigen nur im Rahmen des § 10 Nr. 4 AGBG wirksam, also dann, wenn sie fUr den Vertragspartner des Verwenders zumutbar sind. Dies gilt auch unter Kaufleuten.
Bauvertragsrecht: Ein Leitfaden für die Praxis mit einer Einführung in das öffentliche Baurecht by Dr. jur. Nils Clemm, Dr. jur. Matthias Borgmann (auth.)
by Donald
4.5



